Wettbewerbsverbote nur gültig bei Karenzentschädigung (5.4.05)
Pressemitteilung: BVSI e. V. am 5. April 2005 Rückenwind für IT-Freiberufler von Seiten der Justiz Das OLG Köln bestätigte am 23.02.2005 erneut, dass Wettbewerbsverbote ohne Karenzentschädigung keine rechtliche Grundlage haben. Vermittlungsagenturen, die Freiberuflern nach Vertragsende ein Wettbewerbsverbot auferlegen, sind zur Zahlung einer Karenzentschädigung verpflichtet. So entschieden bereits mehrere Gerichte.