Wettbewerbsverbote nur gültig bei Karenzentschädigung (5.4.05)

Pressemitteilung: BVSI e. V. am 5. April 2005 Rückenwind für IT-Freiberufler von Seiten der Justiz Das OLG Köln bestätigte am 23.02.2005 erneut, dass Wettbewerbsverbote ohne Karenzentschädigung keine rechtliche Grundlage haben. Vermittlungsagenturen, die Freiberuflern nach Vertragsende ein Wettbewerbsverbot auferlegen, sind zur Zahlung einer Karenzentschädigung verpflichtet. So entschieden bereits mehrere Gerichte.

Rückenwind für Freiberufler von Seiten der Justiz (05.04.05)

Wettbewerbsverbote gültig nur bei Karenzentschädigung Das OLG Köln bestätigt in seiner Entscheidung vom 23.02.2005 erneut die Unwirksamkeit eines Wettbewerbsverbotes ohne Karenzentschädigung. Mehrere Gerichte haben in den letzten Jahren entschieden, dass Agenturen zur Zahlung einer Karenzentschädigung an IT-Freiberufler verpflichtet sind, wenn sie diesen ein Wettbewerbsverbot für den Zeitraum nach Vertragsende auferlegen. Ohne Karenzentschädigungsklausel im Vertrag ist [...]