Der Informatik-Ingenieur als Freiberufler (August 2010)

Erste Erfahrungen mit den drei Urteilen des BFH zum Tätigkeitsbereich Selbständiger in der IT Durch seine drei Urteile vom 22.09.2009 hat der BFH (Bundesfinanzhof) die Grenzen freiberuflicher Tätigkeiten im IT-Bereich neu gezogen. Mittlerweile habe ich in zahlreichen laufenden Verfahren Erfahrungen sammeln können, wie Finanzämter und Finanzgerichte mit diesen Entscheidungen umgehen.

Der IT-Selbständige als Informatik-Ingenieur (Mai 2010)

Der Bundesfinanzhof dehnt das Tätigkeitsfeld freiberuflicher IT-Selbständiger erheblich aus – Rechtsanwalt Dr. Benno Grunewald Der BFH (Bundesfinanzhof) hat in von mir vertretenen Fällen drei IT-Selbständige nunmehr letztinstanzlich als freiberuflich eingestuft und dabei den Begriff der ingenieurmäßigen Tätigkeit deutlich erweitert. Somit haben jetzt viele Selbständige im IT-Bereich neue Chancen für die Anerkennung als Freiberufler.

Bundesfinanzhof definiert den Begriff der ingenieurmäßigen Tätigkeit neu 18.2.10

  Neue Chancen für die Freiberuflichkeit im IT-Bereich Bundesfinanzhof definiert den Begriff der ingenieurmäßigen Tätigkeit neu. Vorbemerkung Der BFH (Bundesfinanzhof) hat in drei von mir vertretenen Fällen selbständiger IT-Berater wegen der steuerlichen Beurteilung als gewerblich oder freiberuflich nunmehr zu Gunsten meiner Mandanten entschieden und dabei den Begriff der ingenieurmäßigen Tätigkeit neu bzw. deutlich erweitert definiert. [...]