Erste Erfahrungen mit den drei Urteilen des BFH zum Tätigkeitsbereich Selbständiger in der IT Durch seine drei Urteile vom 22.09.2009 hat der BFH (Bundesfinanzhof) die Grenzen freiberuflicher Tätigkeiten im IT-Bereich neu gezogen. Mittlerweile habe ich in zahlreichen laufenden Verfahren Erfahrungen sammeln können, wie Finanzämter und Finanzgerichte mit diesen Entscheidungen umgehen.
Der Bundesfinanzhof dehnt das Tätigkeitsfeld freiberuflicher IT-Selbständiger erheblich aus – Rechtsanwalt Dr. Benno Grunewald Der BFH (Bundesfinanzhof) hat in von mir vertretenen Fällen drei IT-Selbständige nunmehr letztinstanzlich als freiberuflich eingestuft und dabei den Begriff der ingenieurmäßigen Tätigkeit deutlich erweitert. Somit haben jetzt viele Selbständige im IT-Bereich neue Chancen für die Anerkennung als Freiberufler.
Neue Chancen für die Freiberuflichkeit im IT-Bereich Bundesfinanzhof definiert den Begriff der ingenieurmäßigen Tätigkeit neu. Vorbemerkung Der BFH (Bundesfinanzhof) hat in drei von mir vertretenen Fällen selbständiger IT-Berater wegen der steuerlichen Beurteilung als gewerblich oder freiberuflich nunmehr zu Gunsten meiner Mandanten entschieden und dabei den Begriff der ingenieurmäßigen Tätigkeit neu bzw. deutlich erweitert definiert. [...]