Freiberufler statt Gewerbetreibender? Beitrag des Sachverständigen Peter Brenner Selbst Steuererklärungen, die vier Jahre zurückliegen, können angefochten werden. In Konsequenz gibt es unter Umständen die Gewerbesteuer mit 6 Prozent Zinsen zurück. BJV-Mitglied Richard Tigges hat bei Steuergutachter Peter Brenner recherchiert, wie es funktioniert.
Welcher Steuerpflichtige träumt nicht davon, seine an das Finanzamt gezahlte Steuer erstattet zu bekommen. Diese Möglichkeit gibt es neuerdings für Informatiker, die bisher Gewerbesteuer entrichteten und es schaffen, das Finanzamt von Ihrer Freiberuflichkeit zu überzeugen. Es winkt nicht nur die Rückzahlung sondern zusätzlich 6 % Zinsen p.A.
Von Rechtsanwalt Dr. Benno Grunewald. Bremen. Viele Selbständige zahlen Gewerbesteuer ohne dies jemals kritisch hinterfragt zu haben. Dabei lohnt sich für viele die Frage, ob es eine Chance gibt, die gezahlte Gewerbesteuer zurückzuerhalten. Zumal die Erstattung mit 6% Zinsen vom Finanzamt zusätzlich versüßt wird.
Rechtsanwalt Dr. Benno Grunewald, BVSI-Justitiar und Fachanwalt für Steuerrecht Ein Vorwort Die Selbständigkeit bietet viele Chancen und Gestaltungsmöglichkeiten – aber auch zahlreiche rechtliche Fußangeln. Dies erleben Existenzgründer genau so wie erfahrene Selbständige. Viele dieser kleinen und größeren Hindernisse lassen sich aber bei entsprechender Kenntnis und Vorausschau meistens umschiffen.
CDU antwortet auf Offenen Brief des BVSI e. V. – Berlin, 16. September 2005 Sehr geehrter Herr Dr. Bisping, sehr geehrter Herr Dr. Grunewald, die Vorsitzende der Christlich Demokratischen Union Deutschlands, Frau Dr. Angela Merkel, dankt Ihnen für Ihr Schreiben vom 7. September 2005. Sie hat mich gebeten, Ihnen zu antworten. Um eine erfolgreiche und [...]
Jetzt ist es amtlich: Bundesfinanzminister Peer Steinbrück hat vor einigen Tagen die Gewerbesteuer gelobt und deren Beibehaltung angekündigt. Solange nichts Besseres gefunden wird als das bisherige Modell, bleibt alles beim alten, sagte Steinbrück.
Checkliste „Gewerbesteuer“ Von Sachverständigenkanzlei Brenner & Partner, Köln A. Fragen zur Ausbildung: 1. Besitzen Sie einen Studienabschluss als Diplom-Informatiker, Diplom-Mathematiker, Diplom-Physiker, Elektroingenieur oder technischer Assistent der Informatik? 2. Wenn nein: Besitzen Sie als Autodidakt eine Praxiserfahrung als Informatiker von mindestens 10 Jahren?
Steuertipp von Peter Brenner, Sachverständiger und BVSI-Vorstandsmitglied Finanzämter und die Deutsche Rentenversicherung Bund kontrollieren Selbstständige in der Informatik häufiger als in den vergangenen Jahren. Vorsicht geboten ist auch für Existenzgründer um zukünftige Probleme zu vermeiden. Existenzgründungscoach und Sachverständiger Peter Brenner erläutert, was möglich und nötig ist, um nicht in die Behördenfallen zu stolpern.
Artikel: Urteil des Bundesfinanzhofes / Interview mit Peter Brenner und Dr. Benno Grunewald Freiberufler oder nicht? Die lange erwartete Entscheidung des Bundesfinanzhofes (Urteil vom 04.05.2004, Az. XI R 9/03) zur Frage der Differenzierung zwischen Anwender- und Systemsoftware ist da.