Der IT-Selbständige als Informatik-Ingenieur (Mai 2010)
Der Bundesfinanzhof dehnt das Tätigkeitsfeld freiberuflicher IT-Selbständiger erheblich aus – Rechtsanwalt Dr. Benno Grunewald Der BFH (Bundesfinanzhof) hat in von mir vertretenen Fällen drei IT-Selbständige nunmehr letztinstanzlich als freiberuflich eingestuft und dabei den Begriff der ingenieurmäßigen Tätigkeit deutlich erweitert. Somit haben jetzt viele Selbständige im IT-Bereich neue Chancen für die Anerkennung als Freiberufler.