BVSI-Rechtsspecial: Von Rechtsanwalt und BVSI-Justitiar Dr. Benno Grunewald
Auf welchen rechtlichen Grundlagen basiert die Eintreibungspraxis der GEZ bei Internet-Computern? Eine einheitliche Rechtsprechung hinsichtlich der Rundfunkgebühr bei Computern gibt es nicht, legt Rechtsanwalt Dr.
Grunewald im folgenden Artikel dar.
Worum geht es?
Seit dem 01.01.2007 gilt ein geänderter Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RGebStV).
In § 5 Abs. 3 RGebStV heißt es seitdem: „Für neuartige Rundfunkempfangsgeräte (insbesondere Rechner, die Rundfunkprogramme ausschließlich über Angebote aus dem Internet wiedergeben können) im nicht ausschließlich privaten Bereich ist keine Rundfunkgebühr zu entrichten, wenn Mehr Infos »