Rechts-Special von Dr. Benno Grunewald
Anwalt für IT-Recht und Justitiar des Berufsverbandes Selbständige in der Informatik (BVSI) e. V.
Der Sachverhalt
Der Freiberufler hatte ein Projekt für seinen Auftraggeber im Ausland durchgeführt. Nachdem der Freiberufler über ein Jahr im Projekt als Projektleiter tätig war, kündigte er seinen Vertrag ordnungs- und fristgemäß und vereinbarte, dass ein Mitarbeiter des Auftraggebers seine Position übernehmen und er diesen Mitarbeiter einweisen sollte. Ausschließlich zu diesem Zweck reiste der Freiberufler nach Ende seiner Mitarbeit ins Ausland um vor Ort diese Einweisung durchzuführen. Der Mitarbeiter des Auftraggebers erschien jedoch nicht.
Der Freiberufler stellte anschließend seine letzte Rechnung über rund 12.000,00 EUR.
Der Auftraggeber reagierte auf diese Rechnung jedoch nicht. Weder Nachfragen des Freiberuflers und eine Mahnung noch die Einschaltung eines Rechtsanwalts führten zur Begleichung der Rechnung.
Der Auftraggeber antwortete nunmehr mit einer Gegenforderung in Form von Schadensersatzansprüchen von rund 60.000,00 EUR(!), da der Freiberufler seine Leistungen angeblich nicht vertragsgemäß erbracht habe. Hierauf sah der Freiberufler nur noch die Möglichkeit einer Klage, um seine Rechte zu wahren.
Der Prozess
Wie jeder Prozess war auch dieser mit erheblichen Risiken behaftet: Ein gerichtliches Verfahren kostet Geld, Zeit und Nerven. In diesem Fall betrug das Kostenrisiko bezogen auf die 1. Instanz für Rechtsanwalts- und Gerichtsgebühren ca. 15.000,00 EUR!
Wie bei derartigen Sachverhalten üblich wäre der Freiberufler mit Sicherheit vom Gericht persönlich zum Termin geladen worden. Da der Gerichtsstand nicht am Wohnort des Freiberufler sondern ca. 500 km entfernt lag, hätte dies dem Freiberufler einen vollen Projekttag gekostet.
Weiterhin bestand das zusätzliche Risiko, dass sowohl Zeugen als auch ein Sachverständiger hinzugezogen worden wäre, was die Kosten weiter in die Höhe getrieben hätte.
Nun treffen die Kosten eines Prozesses letztlich nur den Verlierer. Allerdings gibt es vor Gericht sehr häufig zwei Verlierer, da das Gericht regelmäßig versucht beide Parteien zu einem Vergleich zu drängen. Dann werden die Kosten gequotelt, dass heißt, wenn z.B. der Vergleich so aussieht, dass der Kläger 60% seiner Forderungen erhält und also 40% nicht erhält, wird er mit 40% der Gesamtkosten belastet.
Je nach Höhe der aufgelaufenen Kosten kann dies fast zu einem Nullsummenspiel führen.
Und auf Seiten der anderen Prozesspartei sieht dies nicht viel anders aus, da diese, um im Beispiel zu bleiben, zwar 40% der Forderungen nicht zahlen muss, aber 60% der Kosten tragen muss.
Nachdem die Klage eingereicht war, ergab sich für den Freiberufler eine Konstellation, für ein neues langfristiges Projekt beim gleichen Endkunden, welches über den gleichen Auftraggeber laufen sollte.
Der Endkunde wollte den Freiberufler auf jeden Fall engagieren, andererseits aber keinen „im Hintergrund laufenden“ Prozess zwischen Freiberufler und Auftraggeber.
Der Auftraggeber seinerseits wollte das Projekt natürlich durchführen.
Somit sahen sich beide Seiten mehr oder minder gezwungen, doch nochmals miteinander zu reden, um zu versuchen eine andere Lösung zu finden.
Die Mediation
Auch wenn beide Parteien nicht ganz freiwillig in die Mediation gingen, so waren sie dennoch bereit, miteinander zu reden und die mögliche Lösung zunächst vollkommen offen zu lassen.
Tatsächlich erhielten beide Parteien von der jeweils anderen Seite einen zum Teil vollkommen neuen Eindruck. Sie erkannten, warum der anderen so agiert bzw. reagiert hatte. Dadurch wuchs das gegenseitige Verständnis für die Sicht und Beweggründe des anderen. Schließlich führte dies nach ca. 3 Stunden zum Ergebnis, dass man beschloss auch zukünftig zusammenzuarbeiten und das aktuelle Projekt gemeinsam durchzuführen. Der Auftraggeber ließ seine Gegenforderungen ersatzlos fallen und zahlte dem Freiberufler 80% seiner Honorarforderung. Der Freiberufler nahm darauf hin seine Klage zurück. Die Kosten der Mediation in Höhe von rund 1.000,00 EUR teilte man sich.
Das Fazit
Dieses Beispiel zeigt, dass selbst während eines laufenden Prozesses eine Mediation die Chance bietet, zu befriedigenden Lösungen zu gelangen. Lösungen, die erheblich schneller und kostengünstiger sind als alle gerichtlichen Ergebnisse.
Und unternehmen die Parteien den Versuch der Mediation schon vor Einleitung eines Gerichtsverfahrens, so bestehen noch bessere Aussichten auf eine für alle Beteiligten gute und tragfähige Konfliktlösung bei noch geringeren Kosten.
|