BVSI-Stellungnahme zu IT-Projektmarkt
Glückstadt. 15.03.11. Das Arbeitsumfeld von IT-Experten ist komplexer und größer geworden, die Informationstechnologie mit Netzwerken, Betriebssystemen und Infrastruktur hat sich innerhalb kurzer Zeit stark erweitert. In Folge dieses Schubs sind IT-Spezialisten gefordert, ihr Wissen kontinuierlich zu erweitern, um mit den technischen Entwicklungen Schritt halten zu können.
Die zunehmende Komplexität erfordert eine höhere Spezialisierung der IT-Beschäftigten. Ein Großteil der IT-Freiberufler ist mittlerweile in eng umrissenen Arbeitsgebieten tätig und beschäftigt sich ausschließlich mit bestimmten Tools und Systemumgebungen.
Zwischen fest angestellten und freiberuflichen IT-Fachkräften etablieren sich neue Arbeitsteilungen. Zunehmend setzen Unternehmen ihre eigene Mannschaft für die IT-Planung und Steuerung von Projekten ein. Viele der als Allrounder ausgebildeten angestellten Informatiker übernehmen auch Aufgaben in der Administration von Systemen. „Die Durchführung von Neuerungen oder Anpassungen der Systeme hingegen wird an externe hoch spezialisierte Experten von außen delegiert, die deshalb so gut in ihrem Fachbereich sind, weil sie ausschließlich diese Arbeiten durchführen”, so Dr. Dirk Bisping, BVSI-Vorstand.
Der Trend zum Spezialistentum nimmt aufgrund der zunehmenden Komplexität der Systeme zu. Laut neuer Prognosen wird der Anteil der freiberuflichen IT-Experten in den kommenden Jahren wachsen. Für Unternehmen wird es in der Folge schwieriger, hoch qualifizierte Mitarbeiter einzustellen.
Die Honorare der freiberuflichen IT-Berater steigen derzeit und der Projektmarkt entwickelt sich positiv. „Trotzdem sind die Rahmenbedingungen für IT-Freiberufler in Deutschland verbesserungswürdig”, sagt Dr. Dirk Bisping. So sei es verwunderlich, dass ein Land wie Deutschland, in dem es für sämtliche Lebensbereiche gesetzliche Bestimmungen gebe, „gesetzesfreie Zonen” auf dem Projektmarkt dulde.
Warum dürften beispielsweise Vermittler bis zu 25 Prozent und mehr Provision für die Vermittlung eines IT-Spezialisten einstreichen? Dies sei nicht nachvollziehbar, dennoch in seltenen Fällen Realität. Viele IT-Freiberufler beklagen außerdem, dass bei der Projektvermittlung Intransparenz zum Tagesgeschäft gehöre. Neue positive Standards setzen einige junge Vermittlerfirmen, die eine Marge von 10 oder 15 Prozent nehmen und transparent kommunizieren. Im Regelfall haben IT-Berater allerdings meist keine Chance zu erkennen, mit welchen Prozentsätzen der Vermittler arbeitet.
Manche deutsche Unternehmen akzeptieren solche unangemessen hohen Vermittlungsgebühren nicht länger. Eine Reihe von Großunternehmen hat in den Einkaufsrichtlinien Höchstgrenzen für Vermittlungsmargen festgelegt. Verstößt ein Vermittler gegen die Regeln, erhält er keine Aufträge mehr. Der BVSI begrüßt dies Geschäftsverhalten und empfiehlt anderen Unternehmen, ebenso fair zu handeln.
Neue Wege können auch bei der Projektvermittlung von Freiberuflern gegangen werden. „Es ist denkbar, dass sich die Bundesagentur in die Vermittlung von IT-Freiberuflern einschaltet”, sagt Dr. Bisping. Nach einer entsprechenden Einarbeitung könnten Mitarbeiter des staatlichen Jobcenter IT-Freiberufler in Projekte vermitteln und damit eine alternative Vermittlungsschiene zu den privaten Anbietern aufbauen.
Der Gesetzgeber ist gefordert, zu handeln und das Thema ´Vermittlung von Freiberuflern´ nicht einfach auszusitzen, fordert Dr. Bisping. „Die Politik hat es leider versäumt, sich mit den Belangen der Freiberufler zu beschäftigen, was angesichts der hohen Wachstumsraten von Freiberuflern in Deutschland überrascht.”
Nach Auffassung des BVSI gibt es hinsichtlich der Rahmenbedingungen für freiberufliche Berater viele Ungereimtheiten. So werden IT-Berater Jahre zurückliegend mit abstrusen Argumenten als Gewerbetreibende eingestuft. Die Finanzämter scheinen hier zum Teil die Paragraphen willkürlich auszulegen. Wiederholt wurden beispielsweise freiberufliche Datenbank-Administratoren oder Projektleiter als Gewerbetreibende eingestuft.
Ähnlich problematisch ist die Zwangsmitgliedschaft von IT-Beratern bei der IHK. Eine IHK-Mitgliedschaft mag Handwerkern nutzen, für die IT-Berater ist sie nicht mit Gegenleistungen verbunden. Der BVSI fordert deshalb den Stopp der Zwangsmitgliedschaft für IT-Berater in der IHK.
In der sozialrechtlichen Einstufung der IT-Freiberufler als scheinselbständig oder rentenversicherungspflichtig liegt ein weiteres riesiges Problemfeld. Diese Einstufung stellt für viele IT-Freiberufler eine permanente Bedrohung dar, weil viele IT-Projekte länger als ein Jahr dauern, womit nach Auffassung der Deutschen Rentenversicherung Bund Rentenversicherungspflicht besteht, wie der Justitiar des BVSI, Dr. Benno Grunewald, betont.
Weiterhin fehlt leider ein unabhängiges Gremium, das IT-Freiberufler zertifiziert und deren Leistungsfähigkeit nachweist. Der Begriff IT-Berater ist nicht geschützt, jeder kann sich so nennen. Mit möglicherweise gefährlichen Folgen: denn IT-Berater können mit fehlerhafter Arbeit große finanzielle Schäden anrichten.
Der BVSI schlägt deshalb vor, ein unabhängiges Gremium einzuführen, das Qualifikationskriterien für IT-Freiberufler festlegt und so klare berufliche Standards schafft. Dies ist in anderen Arbeitsfeldern, zum Beispiel bei den Architekten, den Ärzten und Ingenieuren schon lange üblich. Mit einer Informatiker-Kammer bekämen die ungeregelten Verhältnisse in der jungen Informatik-Branche einen soliden, gesetzlichen Rahmen. In Zukunft sollten IT-Freiberufler einen Leistungsnachweis vor solch einem Gremium erbringen. Der BVSI bietet seine Mitarbeit bei der Einführung gesetzlicher Regelungen und der Einrichtung einer Kammer für IT-Freiberufler an.
