Geld vom Finanzamt zurück: Einspruch bis zum 31.12.2010 dringend erforderlich
Bis zum 31.12.2010 müssen Informatiker beim Finanzamt einen Antrag auf rückwirkende Anerkennung stellen, um spätestens ab 2005 Freiberufler zu sein.
Es winkt dann die Rückzahlung der Gewerbesteuer zusätzlich 6 % Zinsen p.A. und die Erstattung der IHK-Beiträge. Der Bundesfinanzhof (BFH) entschied vor kurzem das diese Zinsen wieder steuerfrei sind.
Zur Zeit gibt es kaum eine bessere Geldanlage.
Als Freiberufler entfallen dadurch Beiträge zur IHK, Berufsgenossenschaft und Kosten für doppelte Buchführung sowie Bilanzerstellung. Die IHK erstattet sogar die gezahlten Beiträge.
Im Rahmen einer gutachterlichen Stellungnahme sind die Finanzämter regelmäßig von der Freiberuflichkeit zu überzeugen.
Es ist zu beobachten das die Gemeinden zur Zeit die Gewerbesteuer bundesweit anheben.
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Peter Brenner ist seit 1978 Informatiker und als Existenzgründungsberater / Coach sowie Sachverständiger im Bereich der Informatik tätig. Ausserdem ist er Gründungs- und Vorstandsmitglied des Berufsverbandes Selbständige in der Informatik e.V. (BVSI) www.bvsi.de.
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