Wie wichtig ist eine “Vermögensschaden Versicherung” für IT-Freiberufler? (11.06.08)

 BVSI-Info: Rechtsanwalt und BVSI- Justitiar Dr. Benno Grunewald:

Wie wichtig ist eine „Vermögensschaden Versicherung” für den IT-Freiberufler?

Dienstvertrag schützt den Freiberufler

Glückstadt/22.05.2008/ „Generell kann man sagen, dass die Problematik einer Vermögensschadensklage überbewertet wird”, sagt Dr. Grunewald, „da insbesondere Vertragsabschlüsse mit Dienstverträgen in hohem Maße vor einer Schadensersatzklage schützen.” Dienstverträge schließen eine Haftung für Schäden im Projekt zwar nicht aus, aber das Risiko ist mit dieser Vertragsart deutlich geringer als bei einem Werkvertrag, den ein Freiberufler direkt mit dem Kunden abschließt.

Für eine Haftung ist es unter anderem notwendig, das Verschulden einer Einzelperson konkret nachzuweisen. Diesen Nachweis zu führen ist bei einem Dienstvertrag sehr schwierig, da hier kein konkretes Ergebnis geschuldet wird und detaillierte Aufgabenbeschreibungen eher die Ausnahme darstellen.

Außerdem sind an einem Projekt meistens ein Dutzend oder mehr Berater beteiligt. Ein einzelner Selbständiger erbringt lediglich eine Teilleistung im Projekt und trägt somit nur die Verantwortung für einen Teil des Gesamtergebnisses. Aus diesem Grund ist es schwierig bis unmöglich, einer einzelnen Person einen entstandenen Schaden zuzuweisen, auch wenn es sich um den Projektleiter handelt.

Schadensfallklagen gegen IT-Freiberufler extrem selten

Hier kommt natürlich auch die Frage der Kausalität ins Spiel: Der Kläger – zumeist der Endkunde – muss zunächst beweisen, dass ihm ein Schaden entstanden ist. Er muss darlegen, dass dieser Schaden durch ein Fehlverhalten oder die Nichtbeachtung eines oder mehrerer beteiligter IT-Berater entstanden ist. In einem komplexen Projekt, an dem bis zu 20 Selbständige mitgewirkt haben, ist es kaum möglich, eine Kausalkette herzustellen, die für eine Klage notwendig ist. „Eine Beweiskette kann in diesem Fall kaum erbracht werden Das ist einer der Gründe, warum Gerichtsverfahren mit Schadensfallklagen gegen IT-Freiberufler extrem selten bis gar nicht vorkommen”, so Rechtsanwalt Dr. Grunewald.

99 Prozent der Freiberufler schließen einen Projektvertrag nicht mit dem Endkunden, sondern mit dem Vermittler ab. In der Regel gibt es keine vertragliche Verbindung zwischen dem Freiberufler und dem Endkunden. Wenn im IT-Projekt des Endkunden nun ein Schaden eingetreten ist, wird der Kunde sich zunächst an den Vermittler wenden, der ja sein Vertragspartner ist. Als Reaktion versucht der Vermittler vermutlich, die Ansprüche auf den Berater umzuleiten, der aber mit dem klagenden Endkunden nur mittelbar in Vertrag steht. Diese Tatsache erschwert es dem Kläger, dem selbstständigen Berater gegenüber einen Schadensanspruch durchzusetzen. „Mit anderen Worten, die Wahrscheinlichkeit, dass ein Berater für einen möglichen oder tatsächlichen Schaden verklagt wird ist sehr, sehr gering, aber letztlich auch nicht auszuschließen”, so Rechtsanwalt Dr. Benno Grunewald.

Wenn notwendig, kostengünstigste Versicherungsvariante wählen

In den letzten Jahren verlangen die Vermittler vom Berater zunehmend den Nachweis einer Vermögensschadenshaftpflicht. In diesem Fall gibt der BVSI die Empfehlung einiger Verbandsmitglieder weiter, die billigste Versicherung abzuschließen, die es auf dem Markt gibt. Für einen sehr günstigen Versicherungsschutz sind im Schnitt etwa 1000 Euro pro Jahr zu zahlen. Dr. Grunewald empfiehlt für den Fall, dass der Vermittler vom Freiberufler den Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung verlangt, eine projektbezogene Versicherung abzuschließen, auch wenn diese möglicherweise etwas teurer ist.

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